Ambulanz

Unter dem Begriff heilpädagogische Ambulanz verstehen wir Leistungen zur Teilhabe an Bildung bzw. heilpädagogischer Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt.

Die Förderungen finden in der Regel in unseren Räumlichkeiten, situativ auch in der betreffenden Schule als Kooperation mit den Lehrkräften, statt. Ein weiterer Teil der heilpädagogischen Ambulanz ist die begleitende Elternberatung (Hilfen zu Erziehung nach § 35a SGB8).

Die bewilligten heilpädagogischen Maßnahmen werden über die Sozial-/Jugendhilfeträger finanziert und sind für die Eltern kostenlos.

Heilpädagogische Ambulanz ist für Kinder und Jugendliche notwendig und sinnvoll, die z.B.

  • nur schwer mit anderen Kindern und Erwachsenen in Kontakt kommen und Schwierigkeiten haben, sich im Klassenverband zurecht zu finden
  • Schwierigkeiten haben, ihre Aufmerksamkeit für einen längeren Zeitraum auf etwas zu richten
  • sich und ihren Körper schwer einschätzen können und als Folge dessen mit Unsicherheiten und Rückzug oder herausforderndem Verhalten reagieren
  • von kognitiven, motorischen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Sprach- oder Sprechschwierigkeiten betroffen sind
  • von körperlichen Fehlbildungen oder genetisch bedingten Entwicklungserschwernissen betroffen sind