Flyer Frühförderung aktualisiert
Hier ein Auszug aus unserem neuen Flyer.
Was ist Frühförderung?
Frühförderung ist ein Förderangebot für Kinder mit Entwicklungserschwernissen. Es beinhaltet auch regelmäßige Beratung und Begleitung für deren Familie und Umfeld. Frühförderung hilft Kindern, die in ihrer körperlichen, kognitiven und/oder seelischen Entwicklung Unterstützung brauchen. Für die Frühförderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch, damit Kinder von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden. Sie kann auch vorbeugend verordnet werden (z. B. für Kinder, die von Behinderung bedroht sind). Frühförderung ist ein heilpädagogisches (ganzheitliches) Angebot. Es wirken heilpädagogische und wenn erforderlich, darauf abgestimmte therapeutische Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie).
- Das Kind und seine Familie lernen im Alltag gut mit der Entwicklungserschwernis umzugehen. Auch das nahe Umfeld des Kindes wird, je nach Bedarf, in die Förderung mit einbezogen (z. B. Kita).
- Das Kind soll bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen erhalten.
- Ziel der Frühförderung ist es immer, dem Kind ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Teilhabe zu ermöglichen.
Wann ist Frühförderung sinnvoll?
Frühförderung kann notwendig und geeignet sein, wenn das Kind beispielsweise
- durch Ereignisse wie Frühgeburt, Krankheiten oder Unfälle von einer Entwicklungserschwernis bedroht oder betroffen ist
- nur schwer mit anderen Kindern und Erwachsenen in Kontakt kommt oder oft unbeholfen reagiert
- seine Aufmerksamkeit nur kurz auf etwas richten kann
- kognitive, motorische, Sprach- oder Sprechschwierigkeiten hat
- von Seh- oder Hörbeeinträchtigungen betroffen ist
- genetisch bedingte Entwicklungserschwernisse hat
- Entwicklungsmeilensteine später als Gleichaltrige erreicht (ab 6 Monaten Verzögerung)
- anders als Gleichaltrige wirkt oder sich verhält
- hochbegabt ist
Eltern haben meist ein gutes Gespür dafür, ob ihr Kind eine Entwicklungsbegleitung benötigt und sollten dann eine Diagnostik vornehmen lassen.
Welche Formen der Frühförderung gibt es?
Frühförderung wird im neunten Sozialgesetzbuch unterteilt in 1. heilpädagogische Frühförderung nach § 79 und 2. interdisziplinäre Frühförderung nach § 46:
In der heilpädagogischen Frühförderung kommen heilpädagogische Methoden zum Einsatz. Autismusspezifische Förderung ist ebenfalls eine Form der heilpädagogischen Frühförderung.
Die interdisziplinäre Frühförderung ist eine Kombination aus Heilpädagogik und zusätzlicher Therapie. Bei dieser Komplexleistung werden die heilpädagogischen Methoden durch medizinisch-therapeutische Leistungen ergänzt (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie).
1. Heilpädagogische Frühförderung (Solitärleistung nach § 79 SGB IX)
Es gibt verschiedene Formen der heilpädagogischen Förderung. Beispielsweise heilpädagogische Übungsbehandlung, Sprachheilpädagogik, Basale Stimulation®, Sensorische Integration, Spieltherapie, Psychomotorik, Kunsttherapie, Lerntherapie, Autismusspezif ische Förderung (z. B. kleine Wege®, TEACCH®) ...
Die Auswahl erfolgt immer abgestimmt auf die individuellen Bedarfe des Kindes und seines Umfelds. Ausgangspunkt der Förderung ist das kindliche Spiel. Das Kind wird unterstützt, mit Gefühlen umzugehen, sich anderen mitzuteilen, Freude an Bewegung zu haben, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, leichter zu lernen, in Gruppen zurecht zu kommen, Alltagsrituale leichter einzuführen, selbstbewusster und selbstwirksamer zu werden ...
2. Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung nach § 46 SGB IX)
Zusätzlich zur Heilpädagogik wird das Kind bei der Komplexleistung durch ein oder mehrere der folgenden medizinisch-therapeutischen Angebote unterstützt:
- Ergotherapie (Handlungsfähigkeit im Alltag)
Ergotherapie ist für Kinder hilfreich, die Probleme mit der Konzentration und/oder Wahrnehmung und Bewegung ihres Körpers haben. Sie lernen möglichst selbstständig zurechtzukommen (z. B. sich anziehen). - Logopädie (Sprachförderung)
Hier üben und erweitern die Kinder ihre sprachlichen Fähigkeiten. Logopädie hilft, wenn das Kind nicht ohne Weiteres Wörter oder einzelne Laute aussprechen, Sätze bilden oder f ließend sprechen kann. - Physiotherapie (Bewegungstherapie)
Das Kind lernt, die Position des Körpers und Bewegungen wahrzunehmen, Bewegungsabläufe richtig auszuführen (z. B. krabbeln, gehen, springen) und sich dadurch selbstständig, gezielt und sicher zu bewegen.
Wo findet Frühförderung statt?
Frühförderung findet in darauf spezialisierten Einrichtungen statt:
- in heilpädagogischen Zentren oder -praxen
- in interdisziplinären Frühförderstellen
Dort gibt es qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Räume mit den entsprechenden Materialien.
Die Förderung und Beratung kann auch als mobile Frühförderung bei der Familie zu Hause erfolgen. Manchmal auch in der Kindertageseinrichtung.
Was kostet Frühförderung?
Für die Eltern ist die Frühförderung kostenfrei – unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Wie beantrage ich Frühförderung?
Um Frühförderung zu erhalten ist ein Arztbesuch erforderlich. Dort wird geprüft, ob Heilpädagogische Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühförderung geeignet ist.
- Beantragung Heilpädagogische Frühförderung
Dafür stellt der Kinder- und Jugendarzt oder die -ärztin eine ärztliche Bescheinigung aus. Das Formular Ärztliche Bescheinigung steht hier zum Download zur Verfügung. Mit dieser ärztlichen Bescheinigung wird der Antrag auf heilpädagogische Frühförderung (Solitärleistung) als vorläufige und geeignete Maßnahme beim Sozialhilfeträger* gestellt.
- Beantragung Interdisziplinäre Frühförderung
Der Kinder- und Jugendarzt oder die -ärztin verordnet eine Komplexdiagnostik. Mit dieser Verordnung wird in der Frühförderstelle**, oder im Sozialpädiatrischen Zentrum*** eine standardisierte Diagnostik mit dem Kind durchgeführt. Dadurch wird festgestellt, welche der therapeutischen Maßnahmen zusätzlich zur Heilpädagogik für das Kind geeignet sind.
Sie erhalten dann einen Förder- und Behandlungsplan bzw. einen ambulanten Arztbrief. Damit wird der Antrag auf interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung) beim Sozialhilfeträger* gestellt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wurde, erhalten Sie auf Ihren Antrag eine Bewilligung. Die Frühförderung kann beginnen.
Welche Adressen sind wichtig?
* Sozialhilfeträger
Für Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe:
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Soziales und Teilhabe
Abteilung Eingliederungshilfe
Telefon 0721 - 133-57 74 oder -50 70
eingliederungshilfe@sjb.karlsruhe.de
Für Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe:
Landratsamt Karlsruhe
Dezernat Mensch und Gesellschaft
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Abteilung Eingliederungshilfe
Telefon 0721 - 936-70 200
versorgungsamt@landratsamt-karlsruhe.de
** Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFS) von
Reha-Südwest gGmbH
76131 Karlsruhe, Fasanenstraße 14
Telefon 0721 - 932000
iff.karlsruhe@reha-suedwest.de
*** Sozialpädiatrisches Zentrum
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe
Telefon 0721 - 974-34 01
spz@klinikum-karlsruhe.de
Wir beraten und unterstützen Sie gerne während des Diagnose-, Antrags- und Bewilligungsverfahrens:
kontakt@edukativa.eu
Telefon 0721 - 82 48 18 38